Lebenslange Anlage
Optimal für Einmalanlagen oder Schenkung
Freie Wahl des Begünstigten
Sie können den Begünstigten der Todesfallleistung frei wählen und jederzeit neu bestimmen. Das heißt, Sie geben Ihr Geld nicht vorzeitig aus der Hand.
BEI TOD IST DIE LEISTUNG EINKOMMENSSTEUERFREI.
Bei Tod ist die Leistung einkommenssteuerfrei.
Falls die Freibeträge überschritten werden, dann fällt eine Erbschaftssteuer an.
Erträge sind nur bei Entnahmen und Rückkauf zu versteuern
Nur wenn Sie während der Laufzeit Geld entnehmen, unterliegen die Erträge, die auf den Entnahmebetrag entfallen, der Abgeltungsteuer.
Keine Ertragsbesteuerung während der Vertragsdauer
Egal, ob Sie eine sichere Anlagevariante oder ein fondsgebundenes Investment wählen: Während der Vertragslaufzeit fallen keine Steuern an.
Alle zehn Jahre ist die Ausschöpfung der Schenkungssteuerfreibeträge möglich
Dies können sie gezielt für Ihre Liebsten nutzen (z.B. Ehefrau, Kinder, Enkelkinder).
Hinweis:
Die genannten Eigenschaften und Vorteile beziehen sich auf eine Vermittlung durch Ruppel Finanzplanung.
Gerne möchte ich diese Vorteile in einem Beratungsgespräch erklären.